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Allgemeines Umweltrecht

Fachanwalt für Stadtplanung und Umwelt

Die Bereiche des Umweltrechts sind vielfältig und reichen vom allgemeinen Umweltrecht (Umweltgesetzbuch, Umweltgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltvergehen) bis hin zu spezielleren Themen (Abfall, Bodenverschmutzung, Bewirtschaftung von Erdaushub, Wasser, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Naturschutz, Steinbruchbetriebe, Umweltmanagement, ...).

HSP ist in all diesen Bereichen tätig und verfügt über die nötige Erfahrung, um Ihre Fragen zu diesen Themen zu beantworten, die für Sie geltenden Verpflichtungen und die damit verbundenen Maßnahmen zu ermitteln, Sie bei den erforderlichen Schritten (Erhalt von Genehmigungen, Kontakt mit den Behörden, ...) anzuleiten und zu beraten oder Ihre Interessen in eventuellen Verfahren zu vertreten.

Ihre bereichsübergreifende Erfahrung im Umweltbereich, kombiniert mit ihrer Erfahrung in den Bereichen Stadtplanung, Immobilien und öffentliches Beschaffungswesen, ermöglicht es HSP, interessengerechte Ratschläge zu erteilen und bei der Suche nach Lösungen proaktiv vorzugehen.