Seite Honorare

Klassischerweise werden unsere Honorare auf der Grundlage eines Stundensatzes berechnet, der je nach Erfahrung und Fachwissen des behandelnden Anwalts zwischen 110 und 385 € zzgl. MwSt. liegt:
- Assoziierter Rechtsanwalt: 242 bis 385 €.
- Senioranwalt: 187 bis 209 €.
- Junior-Rechtsanwalt: 154 €.
- Rechtsanwalt für Anfänger: 110 €.
- Rechtsanwaltsfachangestellter: 75 €.
Dieses Honorar muss gesetzlich um 21 % als Mehrwertsteuer (MwSt.) erhöht werden.
Wenn der Mandant es wünscht, können auch andere Vergütungsarten in Betracht gezogen werden:
Der einheitliche Stundensatz: Unabhängig davon, wer an dem Fall beteiligt ist, wird ein und derselbe Betrag gezahlt.
Das Abonnement: Mit Mandanten, die uns eine große und regelmäßige Anzahl von Fällen anvertrauen, vereinbaren wir einen einmaligen monatlichen Pauschalpreis für alle Fälle.
Die 'success fee': Für den erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens oder einer wichtigen Verhandlung wird eine uns zustehende Prämie festgelegt, die sich nach der Höhe des Einsatzes richtet. Da Artikel 446ter des Gerichtsgesetzbuches es jedoch verbietet, ein Honorar ausschließlich in Abhängigkeit vom positiven Ergebnis eines Falles zu gewähren, müssen wir in diesem Fall einen Mindestbetrag für unsere Leistungen in Rechnung stellen.
Was der Mandant auf seiner Rechnung findet :
Wir unterscheiden zwischen Honoraren, mit denen die erbrachten Leistungen vergütet werden, und Gebühren, die auf der Grundlage einer Pauschale in Höhe von 8 % des Honorars ohne Mehrwertsteuer berechnet werden. Die Kosten umfassen die Verwaltungs- und Managementkosten, die für die Führung des Falles notwendig sind (Schreibarbeiten, Fotokopien, Fax, E-Mail...), sowie die Reisekosten. Gerichtliche Auslagen werden, soweit möglich, vom Anbieter direkt dem Kunden in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnungen werden monatlich verschickt und sind innerhalb von 30 Tagen nach Versand zahlbar.