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Raumordnung und Städtebau

HSP begleitet täglich Behörden, Privatpersonen und Bauträger bei der Ausarbeitung, Planung und Ausführung ihrer Bauprojekte. Sie analysieren diese und helfen dabei, Einschränkungen, die auftreten können, vorwegzunehmen.

Anwalt für Stadtplanung

Wir begleiten Sie bei Ihren Schritten gegenüber den betreffenden öffentlichen Akteuren. Wir unterstützen Sie insbesondere bei den Verfahren zur Erlangung eines Städtebauzertifikats, einer Städtebaugenehmigung, einer Genehmigung für Gruppenbauten oder einer Urbanisierungs- oder Parzellierungsgenehmigung sowie bei diesbezüglichen Anfechtungen.

Wir verteidigen Ihre Interessen bei Klagen gegen Genehmigungen vor dem Staatsrat oder den Gerichten sowie bei der Verfolgung von Verstößen gegen städtebauliche Vorschriften vor den Zivil- und Strafgerichten.

Wir unterstützen Behörden auch bei der Ausarbeitung von Normen und Entscheidungen sowie bei komplexen Verfahren zur Gestaltung und Änderung von Planungsinstrumenten, die mit heiklen Formalitäten und strengen Fristen verbunden sind.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auch auf Verfahren zur Klassifizierung des Kulturerbes und zur Erlangung von Genehmigungen für klassifizierte Güter.